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Rechtsanwalt Michael Bau aus Heidelberg führt im Arbeitsrecht Kündigungsschutzprozesse für Arbeitnehmer, vertritt aber auch in solchen Arbeitsgerichtsprozessen die Arbeitgeber-Seite. Zusätzlich berät er Arbeitgeber bei der Gestaltung rechtssicherer Arbeitsverträgen, wobei dies auch für ausländische Arbeitgeber mit Niederlassungen in Deutschland erfolgt.
Nachfolgend stellt der Heidelberger Rechtsanwalt aktuelle Urteile, Regelungen und Neuerungen in der Rechtssprechung vor.

Einzelvertragliche Vereinbarungen, nach denen ein Arbeitnehmer die Kosten einer vom Arbeitgeber finanzierten Ausbildung zu erstatten hat, sofern er aus dem Arbeitsverhältnis aus eigenem Wunsch oder Verschulden ausscheidet, sind zulässig. Hierdurch wird der Arbeitnehmer grundsätzlich nicht unangemessen benachteiligt. Es ist jedoch nicht zulässig, die Rückzahlungspflicht schlechthin an das Ausscheiden aufgrund einer Eigenkündigung des Arbeitnehmers innerhalb der vereinbarten Bindungsfrist zu knüpfen. Hier muss nach dem Grund des vorzeitigen Ausscheidens differenziert werden. Die Rückzahlungspflicht muss einem begründeten und billigenswerten Interesse des Arbeitgebers in diesem Fall entsprechen.

Dies wurde im April 2021 durch ein Urteil des Landesarbeitsgerichtes Düsseldorf entschieden.

Rechtsanwalt Bau bewegt sich schwerpunktmäßig auf den Gebieten Arbeitsrecht und Versicherungsrecht, steht Ihnen aber auch bei Rechtsfragen auf anderen Rechtsgebiete zur Verfügung. Er betreut bereits seit vielen Jahre private und gewerbliche Mandanten aus Heidelberg, Mannheim und Umgebung auf anderen Rechtsgebieten. Hinzu kommen überregionale und internationale Mandanten die, in das deutsche Recht übergreifende, Rechtsprobleme haben.

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