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Weihnachtsgeld steht dem Arbeitnehmer nicht zu, wenn er für den betreffenden Zeitraum, für welchen er Weihnachtsgeld beansprucht, dauerhaft arbeitsunfähig gewesen ist. Im Zweifel steht das Weihnachtsgeld nach arbeitsgerichtlicher Rechtsprechung, wenn nichts ausdrücklich im Arbeitsvertrag hinsichtlich der bezweckten Leistung vereinbart ist, in einem vertraglichen Gegenseitigkeitsverhältnis. Das heißt dann, dass bei Arbeitsunfähigkeit keine Arbeitsleistung vorliegt. Für einen derzeitigen Zeitraum, der sich jedenfalls über ein Jahr oder mehr erstreckt, ist dann ein Weihnachtsgeldanspruch nicht gegeben. Vorstehendes ergibt sich aus einem aktuellen Urteil des Landesarbeitsgerichtes Baden-Württemberg.

 

Zu Rechtsanwalt Michael Bau aus Heidelberg:

Anwalt Bau führt im Arbeitsrecht Kündigungsschutzprozesse für Arbeitnehmer, vertritt aber auch in solchen Arbeitsgerichtsprozessen die Arbeitgeber-Seite. Zusätzlich berät er Arbeitgeber bei der Gestaltung rechtssicherer Arbeitsverträgen, wobei dies auch für ausländische Arbeitgeber mit Niederlassungen in Deutschland erfolgt. Rechtsanwalt Bau bewegt sich schwerpunktmäßig auf den Gebieten Arbeitsrecht und Versicherungsrecht, steht Ihnen aber auch bei Rechtsfragen auf anderen Rechtsgebiete zur Verfügung. Er betreut bereits seit vielen Jahre private und gewerbliche Mandanten aus Heidelberg, Mannheim und Umgebung auf anderen Rechtsgebieten. Hinzu kommen überregionale und internationale Mandanten die, in das deutsche Recht übergreifende, Rechtsprobleme haben.

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