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Rechtsanwalt Bau aus Heidelberg führt im Arbeitsrecht Kündigungsschutzprozesse für Arbeitnehmer, vertritt in solchen Arbeitsgerichtsprozessen aber auch die Arbeitgeber-Seite. Außerdem berät Anwalt Michael Bau Arbeitgeber bei der Gestaltung rechtssicherer Arbeitsverträgen.

Nachfolgend stellt der Heidelberger Rechtsanwalt aktuelle Urteile, Regelungen und Neuerungen in der Rechtssprechung vor.

Grundsätzlich ist ein Minijob-Arbeitsverhältnis so zu behandeln, wie ein vollwertiges Arbeitsverhältnis. D. h. es ist mit allen arbeitsrechtlichen Rechten und Pflichten versehen. Das Gesetz erwartet bei den verschiedenen Aufgaben des Arbeitgebers gegenüber dem Arbeitnehmer die gleiche Sorgfalt, z. B. bei der Erstellung von Unterlagen, bei der Erfassung von Arbeitszeit, Berechnung von Lohnansprüchen etc. Dies wurde zuletzt durch ein Urteil des Landesarbeitsgerichtes Köln aus dem Monat September 2021 festgestellt.

Rechtsanwalt Michael Bau aus Heidelberg bewegt sich schwerpunktmäßig auf den Gebieten Arbeitsrecht und Versicherungsrecht. Anwalt Bau steht zudem bei Rechtsfragen auf anderen Rechtsgebiete zur Verfügung. Er betreut bereits seit vielen Jahre private und gewerbliche Mandanten aus Heidelberg, Mannheim und Umgebung auf anderen Rechtsgebieten. Hinzu kommen überregionale und internationale Mandanten die, in das deutsche Recht übergreifende, Rechtsprobleme haben.

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