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Rechtsanwalt Michael Bau (Poststraße 2, 69115 Heidelberg) steht seinen privaten und gewerblichen Mandanten aus Heidelberg im Arbeitsrecht zur Seite. Nachfolgend finden Sie ein aktuelles Urteil aus dem Arbeitsrecht:

Der Arbeitnehmer, der längere Zeit erkrankt, hat das Recht, seinen Urlaub noch im Zeitraum bis 15 Monate nach dem Ablauf des jeweiligen Ende des betreffenden Urlaubsjahres zu nehmen. Nach der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes muss allerdings auch der Arbeitgeber den Arbeitnehmer förmlich rechtzeitig darauf hinweisen, den Urlaub zu nehmen und ihm deutlich mitteilen, dass der Urlaub, wenn er ihn nicht nimmt, am Ende des Bezugszeitraumes bzw. zulässigen Übertragungszeitraumes verfallen wird. Wenn der Arbeitnehmer allerdings Langzeit erkrankt ist und den Urlaub in dem betreffenden Übertragungszeitraum nicht nehmen kann wegen seiner Arbeitsunfähigkeit, so ist es auch für den Arbeitgeber nicht notwendig, einen solchen entsprechenden Hinweis an den Arbeitnehmer zu erteilen. Der Urlaub verfällt dann also auch in diesem Fall.

Entsprechend wurde dies entschieden durch das Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz durch einen Urteil vom 15.01.2020.

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