Die Gebührenabrechnung für Leistungen einer Strafverteidigung ist über das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) und das Vergütungsverzeichnis (VV) geregelt.
Für eine qualitativ hochwertige Strafverteidigung sind diese Gebühren jedoch nicht ausreichend. Deshalb wird meist ein Pauschalhonorar oder ein Stundensatz vereinbart. Ein Pauschalhonorar bringt den Vorteil, dass der Mandant im Vorhinein seine Kosten überblicken kann. Es ist ebenfalls möglich, eine Kombination aus beiden Honorar Varianten zu vereinbaren.
Eine Vorschusszahlung ist rechtlich vorgesehen und üblich. Im Falle eines Freispruchs steht Ihnen eine Erstattung seitens der Staatskasse in Höhe der gesetzlichen Gebühren nach RVG zu. Darüber hinausgehende Honorare muss der Mandant selbst tragen.
Im Strafrecht haben Sie gegebenenfalls Anspruch auf einen Pflichtverteidiger.