Sie wurden einer Straftat beschuldigt, verhaftet, angeklagt oder haben einen Durchsuchungsbefehl erhalten?
Wir sind Ihr Ansprechpartner in allen Fragen rund um das Strafrecht und analysieren Ihre individuelle Situation mit jahrelanger Erfahrung. Maßgeschneidert auf Ihren speziellen Fall entwickeln wir mit Ihnen zusammen eine Verteidigungsstrategie. Dabei unterlassen wir Versprechungen, die nicht einzuhalten sind und weisen Sie klar auf die Fakten hin. Wir nutzen jede Möglichkeit, die der Gesetzgeber bietet, um Sie effektiv zu schützen und Beschuldigungen abzuwehren. Wichtigste Grundlage für eine erfolgreiche Verteidigung ist das Vertrauen zwischen Mandant und Anwalt und Verständnis für Ihre Situation. Über viele Jahre haben wir bereits unzählige Mandanten in Strafrechtsprozessen erfolgreich verteidigt. Ihre Interessen liegen uns am Herzen. Falls möglich, versuchen wir, eine außergerichtliche Lösung zu finden. Aber wenn es zu einer Gerichtsverhandlung kommt, vertreten wir Sie vehement und effektiv.

Ihre Rechte im Fokus - Kompetente Strafverteidigung, die Ihnen zu Ihrem Recht verhilft!
Professionelle Verteidigung und individueller Rechtsbeistand
Zielgerichtete Interessensvertretung im Strafprozess
Sachliche und fundierte Verteidigungsstrategien
Kompetente Beratung durch erfahrene Strafrechts Expertise
Ein Strafprozess ist komplex und erfordert sachkundige Unterstützung. Gleich ob Sie angezeigt wurden oder ein Delikt verübt haben, Sie benötigen eine starke Vertretung.
Wir bieten Ihnen eine maßgeschneiderte Verteidigung, die auf den Einzelnen und seine spezifische Lage zugeschnitten ist. Unsere Strategie basiert auf gründlicher Recherche, tiefgehender Kenntnis des Strafrechts und einer klaren Kommunikation.
Nutzen Sie unsere Expertise für Ihren Fall. Vereinbaren Sie jetzt einen Termin und lassen Sie uns Ihre Verteidigung planen. Wir stehen bereit, um Ihre Interessen zu verteidigen und Sie durch den Prozess zu führen.
Unsere Fachgebiete im Strafrecht
Allgemeines Strafrecht
Jugendstrafrecht
Verkehrsstrafrecht und Ordnungswidrigkeiten
Wirtschaftsstrafrecht
Kontaktieren Sie uns noch heute, und wir werden gemeinsam für Gerechtigkeit und Ihre Rechte kämpfen. Wir sind Ihr sachlicher und kompetenter Partner im Strafrecht.
Ermittlungsverfahren - Einstellung des Verfahrens
Die Staatsanwaltschaft erhebt Anklage, sobald sie nach Abschluss der Ermittlungen ausreichend Beweise für eine Verurteilung erkennt. Als Strafverteidiger besteht das vordringliche Interesse, ein Ermittlungsverfahren ohne öffentliche Hauptverhandlung zu beenden bzw. auf die Einstellung des Ermittlungsverfahrens hinzuwirken.
Vorladung der Polizei im Ermittlungsverfahren
Eine polizeiliche Vorladung aufgrund eines Ermittlungsverfahrens zu erhalten ist im Normalfall ein höchst unangenehmes Gefühl und löst beim Betroffenen Angst aus.
Um vorschnelle und unüberlegte Aussagen zu vermeiden, ist es ratsam, der Vorladung zunächst nicht zu folgen. Sie müssen allerdings triftige Gründe für Ihr Nichterscheinen angeben. Generell ist es sinnvoll, sich in einem solchen Fall anwaltlich beraten zu lassen. Wir führen für Sie die Korrespondenz und erwägen gemeinsam mit Ihnen die Vorgehensweise und beantragen für Sie Akteneinsicht.
Vorladung zur Vernehmung bei Staatsanwalt oder Richter
Dieser Vorladung sollten Sie Folge leisten. Wenn Sie einer Vorladung des Gerichts oder der Staatsanwaltschaft nicht folgen, können Sie zwangsweise vorgeführt werden. Hierbei sollte Ihnen ein Rechtsanwalt zur Seite stehen.
Strafbefehl
Mit einem Strafbefehlsverfahren wird der Verfahrensweg vereinfacht und verkürzt und die öffentliche Hauptverhandlung wird vermieden. Das Verfahren an sich wird in diesem Fall nicht eingestellt. Die Staatsanwaltschaft macht hiervon Gebrauch, wenn eine öffentliche Hauptverhandlung nach ihrer Einschätzung nicht zwingend notwendig ist. Sie haben zwei Wochen nach Zustellung die Möglichkeit, gegen einen Strafbefehl Einspruch einzureichen. Das heißt, hier gilt es in erster Linie, die Frist einzuhalten und zusammen mit uns einen Einspruch einzureichen, sonst wird der Strafbefehl rechtskräftig.
Kontaktieren Sie uns schnellstmöglich, damit wir Zeit für den Einspruch haben.
Untersuchungshaft
Für eine Untersuchungshaft muss ein dringender Tatverdacht, Fluchtgefahr, Wiederholungsgefahr oder Verdunkelungsgefahr vorliegen. Mit der U-Haft wird eine ordnungsgemäße Durchführung des Strafverfahrens gewährleistet, da der Beschuldigte keine Möglichkeit erhält, sich dem Verfahren zu entziehen, zum wiederholten Male straffällig zu werden oder seine Straftat zu verdunkeln und Beweise zu vernichten. Die U-Haft darf nicht willkürlich angeordnet werden.
Mit einem Antrag auf Haftprüfung oder einer Haftbeschwerde können wir für Sie gegen die Untersuchungshaft vorgehen.
Kontaktieren Sie uns umgehend!
Kosten
Die Gebührenabrechnung für Leistungen einer Strafverteidigung ist über das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) und das Vergütungsverzeichnis (VV) geregelt.
Für eine qualitativ hochwertige Strafverteidigung sind diese Gebühren jedoch nicht ausreichend. Deshalb wird meist ein Pauschalhonorar oder ein Stundensatz vereinbart. Ein Pauschalhonorar bringt den Vorteil, dass der Mandant im Vorhinein seine Kosten überblicken kann. Es ist ebenfalls möglich, eine Kombination aus beiden Honorar Varianten zu vereinbaren.
Eine Vorschusszahlung ist rechtlich vorgesehen und üblich. Im Falle eines Freispruchs steht Ihnen eine Erstattung seitens der Staatskasse in Höhe der gesetzlichen Gebühren nach RVG zu. Darüber hinausgehende Honorare muss der Mandant selbst tragen.
Im Strafrecht haben Sie gegebenenfalls Anspruch auf einen Pflichtverteidiger.
Was wir für Sie tun können
  • Ihren individuellen Fall rechtlich prüfen
  • Akteneinsicht bei der Staatsanwaltschaft erwirken
  • Haftprüfung
  • Beweismittel, Zeugen und alle relevanten Informationen ermitteln
  • Verteidigungsstrategie mit Erläuterung der Chancen und Risiken präsentieren
  • Einstellung des Verfahrens und Vermeidung einer Gerichtsverhandlung forcieren
  • Ihre Interessen als Strafverteidiger vor Gericht vertreten, gegebenenfalls Verhandlungen mit der Staatsanwaltschaft führen - wenn nötig bis zur Berufung und Revision
Sie erhalten von uns eine Ersteinschätzung Ihres Falles, Vorschläge für eine mögliche Verteidigungsstrategie und eine klare Aussage über die damit verbundenen Kosten.
Wir empfehlen eine schnelle Kontaktaufnahme, um die Möglichkeit zu haben, entsprechende Fristen für Sie einzuhalten. Gegenseitiges Vertrauen und zeitlich richtiges Handeln sind im Strafrecht ein äußerst wichtige Faktoren, die über den Erfolg Ihrer Verteidigung entscheiden.
Michael Bau
Unser Experte im Strafrecht mit jahrzehntelanger, fundierter Erfahrung in diesem Fachgebiet und zahlreichen erfolgreichen Vertretungen für Mandanten.
Kontaktieren Sie uns für eine Erstberatung.
Kontaktieren Sie uns noch heute, und wir werden gemeinsam für Gerechtigkeit und Ihre Rechte kämpfen.
Wir sind Ihr sachlicher und kompetenter Partner im Strafrecht.

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