Sichern Sie Ihren Bauprojekterfolg mit unserem Expertenwissen
Expertise im Bau- und Architektenrecht ist nur möglich durch stetige Tätigkeit in diesen Fachgebieten. Wir gewährleisten Rechtssicherheit durch langjährige Erfahrung und permanente Weiterbildung.

Häufige Probleme beim Bauen, die z.B. zu Rechtsstreitigkeiten führen können
Verzögerungen im Baufortschritt
Mängel am Bauwerk
Haftungsstreitigkeiten
zwischen Bauherren und Bauunternehmer
Probleme bei der Bauabnahme
Wenn Sie als Bauherr z.B. einen Bauträgervertrag, Werkvertrag, Vertrag mit einem Handwerker oder einen Vertrag mit einem Architekten abschließen oder abgeschlossen haben, stehen wir an Ihrer Seite und vertreten Ihre Interessen.
Sie sind Bauunternehmer, Architekt, Bauingenieur, Handwerker, Bauträger, Baubetreuer, Generalunternehmer oder Baustofflieferant?
Sparen Sie Zeit und planen Sie rechtssicher.
Wir unterstützen ausführende Unternehmen, Architekten und Ingenieure, die oft mit juristischen Problemen beim Bauen zu kämpfen haben und die dafür sicheren und zuverlässigen Beistand eines erfahrenen Fachanwalts für Baurecht und Architektenrecht benötigen. Dabei setzen wir uns für Sie ein und halten Ihnen den Rücken frei, damit Sie weiter Ihrem Tagesgeschäft nachgehen können.

Privates Baurecht
Bei der Erstellung eines Bauwerks sind Bauherr, Architekt, Ingenieur, Bauträger, Bauunternehmen, Handwerker und manchmal auch ein Baubetreuer beteiligt. Die Rechtsbeziehung dieser Parteien regelt das private Baurecht. Kommt es während der Bauphase zu z.B. Mängeln oder Leistungsstörungen, regelt es hier die Rechte und Pflichten der einzelnen Parteien.
Öffentliches Baurecht
Das öffentliche Baurecht umfasst die Zulässigkeit, die Grenzen, die Ordnung und die Förderung der baulichen Nutzung des Bodens, insbesondere durch Errichtung, bestimmungsgemäße Nutzung und wesentliche Veränderung bzw. Beseitigung baulicher Anlagen.

Architektenrecht
Für die Tätigkeit eines Architekten gilt speziell das Architektenrecht, das dessen Rechte und Pflichten regelt. Das Architektenrecht ist über die Grundlagen des Bürgerlichen Gesetzbuches BGB und der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure HOAI geregelt. Hier geht es speziell um Haftung, Vertrag und Honorar des Architekten. Der Architekt haftet für Ungenauigkeiten, Fehler und Leistungsstörungen, auch für seine Angestellten oder freie Mitarbeiter.
Das fertiggestellte Bauwerk des Architekten muss den zugesagten Nutzen erfüllen (§633 BGB). Bei der Architektenhaftung gilt das Werkvertragsrecht nach BGB §633 bis §635.
Der Architektenvertrag kommt zustande zwischen dem Bauherren und dem Architekten. Um eine Architektenleistung erbringen zu dürfen, muss die entsprechende Person in die Architektenliste der Architektenkammer des Landes eingetragen sein und Berufspraxis nach bestimmten Vorgaben und Weiterbildungen vorweisen.
Zur Regelung des Architektenhonorars kann die HOAI zugrunde gelegt werden, sie ist aber nicht bindend. Sofern der Architekt für alle neun Leistungsphasen eines Bauprojekts verantwortlich ist, erhält er normalerweise das komplette vereinbarte Honorar.
Rechtsprobleme, die während der Bauphase und davor entstehen können:
Bauschäden
Mängelansprüche
Fertigstellungstermin
Wirksamkeit des Vertrages
Sicherungspflicht von Bauleitung und Baubetreuer
Bauabnahme
Gewährleistungspflicht des Bauunternehmers
Typische Problemzonen:
Baugenehmigung

Eine Baugenehmigung ist immer dann erforderlich, wenn eine bauliche Anlage errichtet, verändert/umgebaut oder abgebrochen wird oder deren Nutzung eine Änderung erfährt.
Sie wird von der Baugenehmigungsbehörde erteilt, wenn dem Bauvorhaben keine Hindernisse aus öffentlich-rechtlicher Sicht im Wege stehen.
Die Einholung der Baugenehmigung fällt unter den Zuständigkeitsbereich des Bauherren, der rechtlicher und finanzieller Auftraggeber ist und die Verantwortung für das Bauvorhaben trägt. Er kann für sich oder für andere auf Rechnung bauen und eine natürliche oder juristische Person sein.
Bauabnahme und Gewährleistung
Die Bauabnahme findet statt, wenn das Bauvorhaben im wesentlichen bezugsfertig ist. Sie ist ein wichtiger rechtlicher Schritt. Hierfür wird oft ein neutraler Sachverständiger hinzugezogen.
Mit dem Tag der Bauabnahme beginnt die Gewährleistungsphase.
Mit ihr beginnt die Verjährungsfrist für Mängelrechte. Nun trägt der Bauherr die Beweislast dafür, dass Baumängel aufgrund von Fehlern des Architekten oder der Handwerker entstanden sind. Die Bauabnahme kann auch durch Bezug des Gebäudes und längere Zeit unterbliebene Mangelrüge erfolgen.
Wir sind Ihr Ansprechpartner in baurechtlichen Herausforderungen
Michael Bau
Unser Experte im Bau-, Architekten- und Immobilienrecht mit jahrzehntelanger, fundierter Erfahrung in diesem Fachgebiet und zahlreichen erfolgreichen Vertretungen für Mandanten.
Kontaktieren Sie uns für eine Erstberatung.
Wir beraten und betreuen Sie nicht nur in Heidelberg in unserer Kanzlei, sondern kommen auch auf Ihre Baustelle. Mit uns haben Sie einen rechtssicheren Partner an Ihrer Seite, der Ihre Interessen vertritt und für Ihr Recht kämpft.
Kontaktformular
Unsere Kanzlei im Zentrum von Heidelberg
Sie finden uns im ersten OG. Ein Aufzug ist vorhanden.
© 2025 Michael Bau, Rechtsanwaltskanzlei Bau, Voss & Collegen, Heidelberg. Alle Rechte vorbehalten
Diese Website wurde erstellt von
Martina Schöffler Copywriting