Kündigung
Wenn im Arbeitsvertrag nichts anderes vereinbart ist, gelten die gesetzlichen Kündigungsfristen. Die Fristen sind gemäß § 622 BGB gestaffelt.
Die Kündigung ist wirksam, wenn sie schriftlich erfolgt ist und dem Arbeitnehmer in seinem Kenntnisnahmebereich zugegangen ist. Dies gilt grundsätzlich, kann aber durch verschiedene Sondervorschriften auch anders geregelt sein.
Besonderer Kündigungsschutz besteht für besondere Personengruppen wie z. B. werdende Mütter, Schwerbehinderte, Betriebsratsmitglieder etc.
Kündigungen, die betriebsbedingt oder wegen Veränderungen im Unternehmen vorgenommen werden müssen, sollten immer rechtlich abgesichert sein. Kommen Sie rechtzeitig auf uns zu, wir setzen uns für Sie ein und stehen Ihnen bei der Abwicklung zur Seite, damit Sie sicher gehen können, alle gesetzlichen Bestimmungen einzuhalten. Dabei achten wir auf die richtige Sozialauswahl und die Außenwirkung Ihres Betriebes und gehen mit dem nötigen Fingerspitzengefühl und Einfühlungsvermögen bei diesem sensiblen Thema vor.