In der dynamischen Arbeitswelt sind rechtliche Herausforderungen keine Seltenheit. Ob Arbeitnehmer oder Arbeitgeber – wir stehen Ihnen mit fundierter Fachkenntnis im Arbeitsrecht zur Seite.
Expertise im Arbeitsrecht ist nur möglich durch stetige Tätigkeit in diesem Fachgebiet. Wir gewährleisten Rechtssicherheit durch langjährige Erfahrung und permanente Weiterbildung.

Wir bieten zielgerichtete Lösungen für Streitigkeiten
zwischen Arbeitnehmern und Arbeitgebern
Kündigung
Arbeitslosengeld nach Kündigung
Kündigungsschutzklage
Aufhebungsvertrag
Arbeitnehmer
Themen, bei denen wir Ihnen als Arbeitnehmer Rechtssicherheit und Unterstützung bieten:
Anfechtung bei ungerechtfertigter Kündigung
Kündigungsschutz für Arbeitnehmer ist in bestimmten Fällen gesetzlich verankert. Wir prüfen, ob wir eine Kündigungsschutzklage für Sie einreichen sollten.
Wir unterstützen Sie dabei, eine Lohnzahlung bei gleichzeitiger Freistellung zu bekommen.

Prüfung und Formulierung von Arbeitsverträgen, die Ihre Interessen vertreten
Individuelle Strategien zur Erlangung Ihrer berechtigten Abfindung
Einforderung von Lohnfortzahlung und Ihre Wiedereingliederung nach längerer Krankheit oder Unfall
Voraussetzung ist, dass Ihr Arbeitsverhältnis seit mindestens vier Wochen besteht und eine ärztliche Bescheinigung vorliegt
Prüfung von Abmahnungen auf Rechtsgültigkeit und gegebenenfalls Einleitung rechtlicher Schritte.
Wir bieten umfassende Beratung zum Thema Abmahnung und helfen Ihnen, die richtige Strategie gegenüber Ihrem Arbeitgeber zu finden.
Arbeitgeber
Sie haben als Arbeitgeber Rechtsstreitigkeiten mit Angestellten?
Wir sind Spezialisten in diesem Fachgebiet und routiniert in der Abwicklung aller betroffenen Rechtsfragen:
Formulierung rechtssicherer Kündigungen
und Abwehr von Kündigungsschutzklagen
Prüfung und Formulierung von Arbeitsverträgen, die Ihre Interessen vertreten


Formulierung von Aufhebungsverträgen
Außergerichtliche und gerichtliche Lösungen zur Verhandlung von Abfindungen
Rechtssichere Formulierung von Abmahnungen und gegebenenfalls Einleitung rechtlicher Schritte. Wir bieten umfassende Beratung zum Thema Abmahnung und helfen Ihnen, die richtige Strategie gegenüber Ihrem Arbeitnehmer zu finden
Kündigung

Wenn im Arbeitsvertrag nichts anderes vereinbart ist, gelten die gesetzlichen Kündigungsfristen. Die Fristen sind gemäß § 622 BGB gestaffelt.
Die Kündigung ist wirksam, wenn sie schriftlich erfolgt ist und dem Arbeitnehmer in seinem Kenntnisnahmebereich zugegangen ist. Dies gilt grundsätzlich, kann aber durch verschiedene Sondervorschriften auch anders geregelt sein.
Besonderer Kündigungsschutz besteht für besondere Personengruppen wie z. B. werdende Mütter, Schwerbehinderte, Betriebsratsmitglieder etc.
Kündigungen, die betriebsbedingt oder wegen Veränderungen im Unternehmen vorgenommen werden müssen, sollten immer rechtlich abgesichert sein. Kommen Sie rechtzeitig auf uns zu, wir setzen uns für Sie ein und stehen Ihnen bei der Abwicklung zur Seite, damit Sie sicher gehen können, alle gesetzlichen Bestimmungen einzuhalten. Dabei achten wir auf die richtige Sozialauswahl und die Außenwirkung Ihres Betriebes und gehen mit dem nötigen Fingerspitzengefühl und Einfühlungsvermögen bei diesem sensiblen Thema vor.
Kündigung Arbeitnehmer
Wenn Sie von Ihrem Arbeitgeber gekündigt werden, ist dies zunächst oft schockierend und belastend. Sie fühlen sich unsicher und hilflos. Genau in dieser Situation ist ein zuverlässiger Rechtsbeistand für Sie als Arbeitnehmer wichtig. In einem solchen Fall kann man gesetzlichen Kündigungsschutz in Anspruch nehmen und über eine Kündigungsschutzklage nachdenken. Diese können wir für Sie bei Gericht einreichen. Wir übernehmen die Vertretung für Sie und verhandeln mit der Gegenpartei eine akzeptable Lösung.
Sofern Sie sich mit Ihrem Arbeitgeber über die Beendigung Ihres Arbeitsverhältnisses einig sind, kann ein Aufhebungsvertrag sinnvoll sein. Hier prüfen wir die Formulierung und eventuelle Details, die sich für Sie nachteilig auswirken könnten. Wir stellen sicher, dass der Aufhebungsvertrag rechtlich einwandfrei ist und Ihre Interessen widerspiegelt.
Kündigung Arbeitgeber
Wir unterstützen Sie beim Verfassen von rechtssicheren Kündigungsschreiben und beraten Sie, welche Art der Kündigung Sie anwenden können (ordentliche oder fristlose Kündigung, Aufhebungsvertrag).
Wir prüfen, ob das Kündigungsschutzgesetz im speziellen Fall Ihres Mitarbeiters Anwendung findet und welche Konsequenzen daraus folgen.
Mit uns sind Sie auf der sicheren Seite und vermeiden die Anfechtbarkeit der Kündigung und Streitigkeiten, die Fehler in der Kündigung nach sich ziehen können. Wir verteten Ihre Interessen vor Gericht, falls sich ein Rechtsstreit nicht vermeiden lässt.


Arbeitslosengeld nach Kündigung

Nach Erhalt der Kündigung und 3 Monate vor Ablauf der jeweiligen Kündigungsfrist ist es erforderlich, sich beim Arbeitsamt arbeitsuchend zu melden. Ist die Frist zwischen Kündigung bzw. Abschluss eines Aufhebungsvertrages und Ende des Arbeitsverhältnisses weniger als 3 Monate, muss sich der Arbeitnehmer innerhalb von 3 Tagen ab Kenntniserlangung von der baldigen Beendigung des Arbeitsverhältnisses arbeitsuchend melden, um Anspruch auf Arbeitslosengeld zu erlangen.

Kündigungsschutzklage

Eine Kündigungsschutzklage kann erhoben werden, wenn nach dem Kündigungsschutzgesetz die entsprechenden Voraussetzungen vorliegen. Es kommt insbesondere darauf an, dass der Betrieb zum Zeitpunkt der Kündigung mindestens 10,25 Arbeitnehmer beschäftigt und eine Wartezeit von sechs Monaten seit Beginn des Arbeitsverhältnisses verstrichen ist.
Die Kündigungsschutzklage ist beim zuständigen Arbeitsgericht innerhalb einer Frist von drei Wochen seit Zugang der Kündigung einzureichen. Diese Frist ist unbedingt zu beachten. Mit der Kündigungsschutzklage prüft das Arbeitsgericht, ob von dem Arbeitgeber zu nennende Kündigungsgründe tatsächlich vorliegen und die Kündigung unter sozialen Gesichtspunkten gerechtfertigt ist. In diesem Zusammenhang werden auch gegebenenfalls Verhandlungen über eine mögliche Abfindung geführt.
Aufhebungsvertrag
Aufhebungsvertrag Arbeitnehmer
Wenn Sie als Arbeitnehmer von einem Aufhebungsvertrag betroffen sind, prüfen wir die Vollständigkeit, Rechtsgültigkeit und Konsequenzen des Vertrages und vertreten Ihre Interessen gegenüber Ihrem Arbeitgeber, notfalls auch gerichtlich. Wir erarbeiten mit Ihnen zusammen die Vorgehensweise und übernehmen die gesamte Kommunikation und Korrespondenz mit Ihrem Arbeitgeber. Ziel ist es dabei zum Beispiel, eine angemessene Abfindung und ein bestmögliches Arbeitszeugnis zu erhalten. Wir klären Sie über die rechtlichen Konsequenzen eines Aufhebungsvertrags auf und erläutern Ihnen komplexe Formulierungen. Ebenso teilen wir Ihnen Ihre Rechte und Pflichten als Arbeitnehmer im Zuge des Aufhebungsvertrages mit. Hierbei gibt es wichtige Punkte zu beachten wie aufgelaufene Überstunden, Resturlaub, Kündigungsfrist, Abfindung, Sperrzeit beim Arbeitslosengeld und eventuelles Wettbewerbsverbot. Das Thema Sperrzeit ist oft ein wichtiger Vertragspunkt, bei dem wir Ihnen klare Aussagen über die rechtlichen Möglichkeiten geben können.
Aufhebungsvertrag Arbeitgeber
Wir erarbeiten für Sie eine Abwicklungsvereinbarung oder einen Aufhebungsvertrag zwischen Ihnen und Ihrem Arbeitnehmer. In Zusammenarbeit mit uns können Sie sicher gehen, dass der Vertrag rechtlich einwandfrei und eine sichere Grundlage für die Abwicklung des Arbeitsverhältnisses darstellt.
Sofern es zu einem Rechtsstreit mit Ihrem Mitarbeiter kommen sollte, vertreten wir Sie entsprechend vor Gericht und versuchen aber zunächst, eine außergerichtliche Lösung zu finden. Eine Gerichtsverhandlung lässt sich meist durch ausführliche Rechtsberatung im Vorfeld vermeiden. Unser Ziel ist es, zu einem einvernehmlichen, außergerichtlichen Vertragsabschluss zu kommen.
Michael Bau
Unser Experte im Arbeitsrecht mit jahrzehntelanger, fundierter Erfahrung in diesem Fachgebiet und zahlreichen erfolgreichen Vertretungen für Mandanten.
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Zögern Sie nicht länger. Kontaktieren Sie uns noch heute und setzen Sie den ersten Schritt in Richtung einer sicheren und gerechten Lösung.
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