Im Versicherungsrecht betreut Rechtsanwalt Michael Bau aus Heidelberg Versicherungsnehmer bei der Abwicklung von Schäden. Er betreut Mandanten z.B. bei größeren Brandschäden, Unfallschäden und körperlichen Beeinträchtigungen, welche zur Berufs- bzw. Erwerbsunfähigkeit führen, oder berufliche Ausfälle verursachen.
Nachfolgend stellt der Heidelberger Rechtsanwalt aktuelle Urteile, Regelungen und Neuerungen in der Rechtssprechung vor.
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat durch Urteil vom 10.05.2011 über die Verursachung eines Brandschadens und in diesem Zusammenhang über die Frage, ob der beklagte Mieter grob fahrlässig gehandelt hat, entschieden.
Der Mieter hatte auf seinem Küchenherd einen Topf mit einem Frittiereinsatz benutzt, um dort Fett hineinzugeben und Kartoffelröllchen zu frittieren. Als das Fett schon zerschmolzen und warm war, hat der Mieter die tiefgefrorenen Kartoffelröllchen in das Fett gegeben und die Küche verlassen, um sein Fernsehgerät einzuschalten. Dabei ist er am Fernsehgerät verblieben und hat dort „herumgezappt“. Die im Fett befindlichen Röllchen hat er dabei vergessen, sodass es zum Brand kam.
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat hier keine grobe Fahrlässigkeit angenommen, da es sich zum einen um ein sogenanntes Augenblicksversagen handelte, da der Mieter den Garzustand der Kartoffelröllchen in gewissen Zeitabständen überprüfen wollte, jedoch nach dem Einschalten des Fernsehgerätes von dem Frittiervorgang vollständig abgelenkt wurde. Dabei dauerte seine Unaufmerksamkeit nur kurze Zeit und war für ihn zu dem Zeitpunkt, als er die Küche verließ, auch nicht vorhersehbar.
Des weiteren sei der Mieter erst seit kurzer Zeit als Hausmann mit dem Zubereiten von Speisen befasst, sodass ihm entsprechende Erfahrungswerte fehlten und er hinsichtlich einer erheblichen Brandgefahr eines solchen Topfes nicht ausreichend sensibilisiert gewesen sei.
Somit kam der Bundesgerichtshof zu dem Ergebnis, dass der Mieter hier nicht grob fahrlässig handelte, sodass er gegenüber der Feuerversicherung des Hauseigentümers nicht hafte, da er nicht grob fahrlässig gehandelt hat und somit nicht für den entstandenen Schaden aufzukommen habe.
Rechtsanwalt Bau bewegt sich schwerpunktmäßig auf den Gebieten Arbeitsrecht und Versicherungsrecht, steht Ihnen aber auch bei Rechtsfragen auf anderen Rechtsgebiete zur Verfügung. Er betreut bereits seit vielen Jahre private und gewerbliche Mandanten aus Heidelberg, Mannheim und Umgebung auf anderen Rechtsgebieten. Hinzu kommen überregionale und internationale Mandanten die, in das deutsche Recht übergreifende, Rechtsprobleme haben.