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Nachfolgend stellt Michael Bau, Anwalt aus Heidelberg, ein aktuelles Urteil des Bundesarbeitsgericht zur Elternzeit vor. Der Heidelberger Anwalt Bau führt einerseits im Arbeitsrecht Kündigungsschutzprozesse für Arbeitnehmer und berät andererseits auch Arbeitgeber bei der Gestaltung rechtssicherer Arbeitsverträgen.

Das Bundesarbeitsgericht hat entschieden, dass jeder Elternteil seine Elternzeit über drei Zeitabschnitte verteilen kann. Falls weitere Zeitabschnitte benötigt werden, kann eine solche Verteilung nur mit Zustimmung des Arbeitsgebers erfolgen. Der Anspruch auf die Elternzeit besteht für jedes Kind. Falls sich dann die Zeiträume der einzelnen Elternzeiten überschneiden, ergibt sich hieraus aber nicht, dass eine Verlängerung der gesamten Elternzeit erfolgt.

Die Kanzei von Anwalt Michael Bau (Poststraße 2, 69115 Heidelberg) steht den Mandanten auf den Gebieten Arbeitsrecht und Versicherungsrecht zur Seite. Rechtsanwalt Bau betreut seit vielen Jahre private und gewerbliche Mandanten aus Heidelberg, Mannheim und Umgebung auf anderen Rechtsgebieten.

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