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Rechtsanwalt Michael Bau aus Heidelberg führt im Arbeitsrecht Kündigungsschutzprozesse für Arbeitnehmer, vertritt aber auch in solchen Arbeitsgerichtsprozessen die Arbeitgeber-Seite. Zusätzlich berät er Arbeitgeber bei der Gestaltung rechtssicherer Arbeitsverträgen, wobei dies auch für ausländische Arbeitgeber mit Niederlassungen in Deutschland erfolgt.

Nachfolgend stellt der Heidelberger Rechtsanwalt aktuelle Urteile, Regelungen und Neuerungen in der Rechtssprechung vor.

Das Landesarbeitsgericht (LAG) Köln hat am 17.09.2010 unter Aktenzeichen 4 Sa 721/10 in Übereinstimmung mit dem Bundesgerichtshof und mehreren Landesarbeitsgerichten entschieden, dass der Einwurf eines Kündigungsschreibens nach 16 Uhr bedeutet, dass dieses Kündigungsschreiben erst am darauffolgenden Tag als dem Empfänger zugegangen gilt. Die Fristberechnung für eine Kündigungsschutzklage beginnt daher erst an diesem Tag.

Es wird dabei darauf abgestellt, dass es keine Verkehrsanschauung mit dem Inhalt gäbe, dass eine Postzustellung, die nach 16 Uhr in den Briefkasten des Empfängers gelangt, noch üblich sei, bzw. dass eine Leerung des Briefkastens bei dem Empfänger nach der allgemeinen Verkehrsanschauung auch noch nach 16.00 Uhr üblich sei. Gemäß einer Entscheidung des LAG Berlin und des LAG München gilt für eine Großstadt wie München, bzw. Berlin, dass üblicherweise mit Zustellungen bis 14.00 Uhr gerechnet werden müsse. Zustellungen die danach in den Briefkasten von Arbeitnehmern als Kündigungsempfänger eingeworfen werden, gehen daher erst am nächsten Werktag zu. Auch dann, wenn nicht die Post, sondern einzelne andere Zusteller, die zwischenzeitlich einen Marktanteil von rund 10 % aufweisen, in dem betreffenden Wohngebiet zustellen, bedeutet dies nicht, dass hierauf eine allgemeine Verkehrsanschauung gestützt werden kann, dass dort mit der Leerung eines Briefkastens auch noch nach 16.00 Uhr gerechnet werden müsse.

Rechtsanwalt Bau bewegt sich schwerpunktmäßig auf den Gebieten Arbeitsrecht und Versicherungsrecht, steht Ihnen aber auch bei Rechtsfragen auf anderen Rechtsgebiete zur Verfügung. Er betreut bereits seit vielen Jahre private und gewerbliche Mandanten aus Heidelberg, Mannheim und Umgebung auf anderen Rechtsgebieten. Hinzu kommen überregionale und internationale Mandanten die, in das deutsche Recht übergreifende, Rechtsprobleme haben.

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