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Die Beratung im Bereich des zivilen Baurechts, Bauträgerrechts und Immobilienrecht ist einer der Tätigkeitsschwerpunkte des Heidelberger Anwalts Michael Bau. Das Arbeitsgebiet des Heidelberger Anwalts umfasst die Durchsetzung von Zahlungsansprüchen, die Interessensvertretung von Bauherren und die Abwehr unberechtigter Mängelrügen.

Rechtsanwalt Michael Bau hat für Mandanten und Interessenten aus Heidelberg, Mannheim und Umgebung nachfolgende Tipps auf dem Rechtsgebiet Bau- und Architektenrecht zusammengestellt.

Grundsätzlich ist es richtig, sich von den jeweiligen Baufirmen, den Abschluss einer Baufertigstellung- und Baugewährleistungsversicherung bescheinigen zu lassen. Allerdings hat der Bauherr nur im Fall der Insolvenz des Unternehmens und gegen Vorlage des Originalzertifikats, die Möglichkeit, die Ansprüche des Bauherren direkt gegen den Versicherer durchzusetzen.

Für Architekten, Ingenieure, Fachplaner:

Architekten die freiberuflich tätig sind haben die Pflicht, sich gegen Gefahren aus ihrer Tätigkeit als Architekt zu versichern. Ein Verstoß dagegen wird mit Geldbuße belegt. Die Berufshaftpflichtversicherung dient sowohl dem Verbraucherschutz als auch dem Schutz des Planers selbst. Es gibt die Möglichkeit, eine Jahresversicherung abzuschließen oder auch eine Objektversicherung. Bei schlechter Auftragslage kann man die Versicherung auch ruhen lassen. Eine Objektversicherung ist in Bezug auf eine Jahresversicherung in der Regel die finanziell schlechtere Variante.
Für Handwerks- und Baufirmen:

Tritt innerhalb der Gewährleistungsfrist ein Mangel auf und hat der Bauherr zwischenzeitlich dem Auftragnehmer gekündigt, besteht. u. U. die Pflicht und das Recht zur Nacherfüllung. Wichtig ist, dass im Fall des Vorliegens eines VOB-Vertrages, und die Kündigung durch den Auftraggeber erfolgte, weil vor der Abnahme bereits erkannte Mängel trotz entsprechender Fristsetzung und Androhung der Kündigung nicht behoben worden sind, muss der Auftraggeber, für Mängel, die Grund für die Kündigung waren, keine weitere Frist setzen. Dies ist nur erforderlich für andere Mängel, die die betreffende Firma zu vertreten hat. Mängelrügen sind unbedingt ernst zu nehmen.

Für private Bauherren:

Ein Schwarzbau kann hohe finanzielle Nachteile nach sich ziehen.

Eine Baugenehmigung ist nicht nur erforderlich für Wohnhäuser, Garagen, Wintergärten, sondern auch Vordächer, die nachträglich ans alte Haus angebaut werden. Ignoriert man diese Genehmigungspflicht und lässt kleinere Um- und Anbauten schwarz errichten kann dies unangenehme Folgen haben. Die Behörden folgen relativ konsequent solchen Verstößen. Manche Ämter nutzen auch Dienste wie Google-Maps und Google Preview um Schwarzbauten aufzuspüren. Manche Bauverwaltungen lassen das Land im Herbst und Winter überfliegen, wenn die Bäume kahl sind. Die digitalisierten Luftbilder lassen einen schnellen Abgleich mit den digitalisierten Baugenehmigungen zu. Ich rate dringend an, sich im Vorfeld zu erkundigen, welche An- und Umbauten genehmigt werden müssen.

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