Als Kassenpatient rundum abgesichert: Die Private Zusatzversicherung
Weniger Leistungen trotz steigender Beiträge, so erleben viele Kassenpatienten die gesetzliche Krankenvorsorge. Da liegt es nahe, sich mit der Möglichkeit einer privaten Zusatzversicherung auseinander zu setzen. Da der Beitrag einer privaten Zusatzversicherung und auch die Frage der Versicherbarkeit sich u.a. nach dem Eintrittsalter und dem Gesundheitszustand richten, ist zu empfehlen, die Entscheidung hierüber nicht auf die lange Bank zu schieben. Doch bei der Krankenzusatzversicherung sind, abgesehen von zum Teil deutlichen Preisunterschieden, insbesondere die Unterschiede bei den angebotenen Leistungen zu beachten. Die Tarif- und Leistungsvielfalt kann für den durchschnittlichen Versicherungsnehmer schwer durchschaubar sein und erfordert eine genaue Auseinandersetzung mit den Angeboten der Versicherer noch vor Vertragsabschluss. Die Inanspruchnahme von professioneller Unterstützung durch Beratung ist hier zu empfehlen, kann jedoch nicht davon entbinden, sich selbst mit der Thematik auseinander zu setzen.
Wer sich neben der gesetzlichen Krankenversicherung zusätzlich privat versichern möchte, hat sinnvoller Weise als Erstes seinen Versicherungsbedarf festzustellen. Somit sollte er den Leistungsumfang seiner bisherigen Krankenkasse prüfen und sich mit den Begrifflichkeiten vertraut machen:
Es sind Leistungen im stationären sowie im ambulanten Bereich zu unterscheiden. Stationäre Leistung ist die Krankenhauszusatzversicherung. Diese kann die Unterbringung im Ein- oder Zweibettzimmer und Chefarztbehandlung umfassen (Wahlleistungstarif) sowie zusätzlich die freie Wahl der Klinik (Restkostentarif).
Ein weiterer Begriff ist die Krankenhaustagegeldversicherung, welche zusätzliche Kosten abdecken soll, die durch einen Krankenhausaufenthalt entstehen können. Hier wird ein fester Betrag vereinbart, der pro Tag gewährt wird. Über diesen kann der Versicherungsnehmer frei verfügen.
Hiervon zu unterscheiden ist die Krankentagegeldversicherung. Diese gewährt ein Tagegeld für den Fall, dass ein Verdienst- oder Einkommensausfall durch Arbeitsunfähigkeit in Folge einer Krankheit oder eines Unfalls eintritt.
Im Rahmen der privaten Zusatzversicherungen sind auch ambulante Zusatzleistungen versicherbar. Hierzu gehören Leistungen für Sehhilfen, Hörgeräte oder Übernahme der gesetzlich vorgesehenen Zuzahlungen zu Medikamenten. Die Leistungsspektren weisen bei den Versicherern unterschiedliche Ausformungen auf und sind jeweils einzeln zu klären. Für freiwillig versicherte Mitglieder einer Krankenkasse besteht auch die Möglichkeit, für Kostenerstattung zu optieren. Der Patient erhält dadurch den Status eines Privatpatienten und kann die vom Arzt gestellte Rechnung zunächst bei seiner Krankenkasse einreichen und sodann bei seiner privaten Versicherung, welche dann im vertraglich vereinbarten Umfang Kosten übernimmt.
Daneben ist die Zusatzversicherung für Zahnersatz ein wichtiger Bereich. Auch hier weisen die angebotenen Tarife große Unterschiede auf, sodass hier ein Vergleich im Einzelnen vorgenommen werden sollte.
Schließlich bieten die privaten Versicherer eine Reihe weiterer Leistungen an, wie die Auslandsreisekrankenversicherung, Zusatzversicherung für Heilpraktikerbehandlung und für Kuraufenthalte sowie eine Pflegezusatzversicherung (Pflegetagegeld und Pflegekosten).
Letztlich sollte der Versicherungsnehmer sich Klarheit darüber verschaffen, ob es sich bei dem in Erwägung gezogenen Angebot um ein Leistungspaket handelt, das nur in seiner Gesamtheit gekündigt werden kann oder ob es sich um einzeln versicherbare Leistungen handelt, welche später, unter Aufrechterhaltung der übrigen versicherten Leistungen, einzeln gekündigt werden können. Letzteres eröffnet dem Versicherungsnehmer die Möglichkeit, den Versicherungsumfang an seinen Bedarf anzupassen.
Trotz einer sorgfältigen Vorbereitung und Auswahl einer privaten Zusatzversicherung können bei Eintreten eines Versicherungsfalles erhebliche Schwierigkeiten in der Auseinandersetzung mit dem Versicherer auftreten. Hier ist dringend anzuraten, in einem möglichst frühen Stadium die Unterstützung durch einen kompetenten Rechtsanwalt aufzusuchen, um spätere Nachteile zu vermeiden und die versicherten Leistungen erhalten zu können.


