Aktuelles und Referenzen der Anwaltskanzlei Bau, Becky und Collegen

Auf dieser Seite möchten wir Ihnen einen Einblick in aktuelle Informationen, Urteile und Referenzen rund um die Heidelberger Rechtsanwaltskanzlei und unsere Tätigkeitsschwerpunkte geben.

  


Aktuelles und Referenzen im Bereich Arbeitsrecht

Anwalt Michael Bau führt im Arbeitsrecht Prozesse für Arbeitnehmer und Arbeitgeber aus Heidelberg, Mannheim und Umgebung. Zusätzlich berät er Arbeitgeber bei der Gestaltung rechtssicherer Arbeitsverträgen. Dies erfolgt auch für ausländische Arbeitgeber mit Niederlassungen in Deutschland.

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Referenzen im Bereich Bau- und Immobilienrecht

Ein schon traditioneller Tätigkeitsschwerpunkt der Kanzlei ist die Beratung im Bereich des zivilen Baurechts, Bauträgerrechts, sowie im Architektenrecht und öffentlichen Baurecht und Immobilienrecht.

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Referenzen Versicherungsrecht / Schadensregulierung

Einer der Schwerpunkte unserer Tätigkeit liegt auf dem Gebiet des Versicherungsrechts, meist verbunden mit der Geltendmachung und Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen.

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Als Kassenpatient rundum abgesichert: Die Private Zusatzversicherung

Weniger Leistungen trotz steigender Beiträge, so erleben viele Kassenpatienten die gesetzliche Krankenvorsorge. Da liegt es nahe, sich mit der Möglichkeit einer privaten Zusatzversicherung auseinander zu setzen. Da der Beitrag einer privaten Zusatzversicherung und auch die Frage der Versicherbarkeit sich u.a. nach dem Eintrittsalter und dem Gesundheitszustand richten, ist zu empfehlen, die Entscheidung hierüber nicht auf die lange Bank zu schieben.

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Gesetz zur Neuregelung des Versicherungsvermittlerrechts

Hinzu tritt die Verordnung über die Versicherungsvermittlung und –beratung (VersVermV); Diese regelt Einzelheiten zur Sachkundeprüfung, dem Vermittlerregister, der Haftpflichtversicherung, der Informationspflichten, Zahlungssicherung zugunsten des VN, Straftaten und OWi

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Nachforderungen gegen Versicherer bei vorzeitig gekündigter Lebensversicherung

Wer nach Ende Juli 1994 eine Lebensversicherung abgeschlossen hat und diese vorzeitig gekündigt oder beitragsfrei hat stellen lassen, hat nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs gegebenenfalls Ansprüche gegen seinen Versicherer. Insbesondere betroffen hiervon sind Kapitallebensversicherungen, die bis zum Jahr 2001 abgeschlossen wurden.

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Allgemeine Informationen zu anderen Rechtsgebieten

Phoenix Kapitaldienst GmbH

Über Jahre hinweg warb die Wertpapierhandelsbank Phoenix Kapitaldienst GmbH mit dem so genannten Phoenix Managed Account. Durch Terminbörsengeschäfte wurde scheinbar eine überdurchschnittlich hohe Rendite erwirtschaftet, was eine Vielzahl von Anlegern dazu veranlasste, beträchtliche Investitionen zu tätigen. Wie sich jedoch herausgestellt hat, ist wohl ein Großteil der Anlegergelder nicht mehr vorhanden; offenbar wurden über mehrere Jahre Guthaben in dreistelliger Millionenhöhe vorgetäuscht.

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